Unsere

Hausordnung

Überall ist das Zusammenleben von Menschen geordnet.
Wer Rechte beansprucht, muss auch Pflichten übernehmen.

Vorwort

Unsere Schule ist ein Ort des respektvollen Miteinanders. Jede Person wird in ihrer Einzigartigkeit und Individualität geachtet. Wir schützen die Vielfalt der Lebensentwürfe und Herkunftsgeschichten und verurteilen jede Form der Ausgrenzung. Voraussetzung für ein gutes Zusammenleben an der Schule sind gegenseitige Rücksichtnahme und die Einhaltung der Grundnormen. Wir gehen kameradschaftlich, höflich und tolerant miteinander um. Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern soll partnerschaftlich und respektvoll sein.


1.     Organisation des Schulalltages

(1)     Die Schule ist ab 7. 30 Uhr bis zum Ende der Ganztagsangebote geöffnet. In den Ferien bleibt die Schule in der Regel geschlossen.

(2)     Der schulische Tagesablauf ist Bestandteil der Hausordnung. In den Fachräumen gelten zusätzlich besondere Fachraumordnungen.

(3)     Der Einlass ins Schulgebäude erfolgt ab 7.30 Uhr.  Ab 7.30 Uhr gehen alle Schüler in die Klassenräume. Um 07:35 Uhr sind alle Schüler an ihren Plätzen.

(4)     Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler die Unterrichtsräume und der Ordnungsdienst erledigt seine Aufgaben: Alle Stühle werden ran- bzw. hochgestellt, die

Fenster geschlossen und der Raum gefegt. Nach jeder Stunde wird die Tafel gereinigt.


2.     Schulgelände und Gebäude

Das Schulgelände und die Gebäude sind so zu nutzen, dass weder Personen noch Eigentum Schaden nehmen. Jeder trägt Verantwortung für die Sauberkeit und den Erhalt der schulischen Einrichtungen.

2.1  Grundsätze

(1)     Anweisungen von Lehrkräften und schulischem Personal ist Folge zu leisten.

(2)     Wir verpflichten uns zu Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude sowie im schulnahen Umfeld.

(3)     Wir vergreifen uns nicht am Eigentum anderer.

(4)     Wer mutwillig etwas zerstört, beschädigt oder verunreinigt wird dafür zur Verantwortung gezogen.


2.2  Betreten und Verlassen des Schulgeländes

(1)     Wir erscheinen mindestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule.

(2)     Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeiten untersagt.


2.3  Pausenverhalten

(1)     Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel und der individuellen Vorbereitung auf den Unterricht. Bei Doppelstunden halten wir uns in den Unterrichtsräumen auf.

(2)     In den Hofpausen halten wir uns auf dem Schulhof oder zur Getränke- und Essenseinnahme im Speiseraum auf. Der Gang zum Schulhof bzw. zum Speiseraum erfolgt ohne Umwege.

(3)     Bei schlechtem Wetter findet keine Hofpause statt. Dies wird durch das Abklingeln kenntlich gemacht. Die Schüler verhalten sich in diesem Fall wie bei kleinen Pausen.

(4)     Das Werfen von Schneebällen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist auf dem Schulgelände und im schulnahen Umfeld verboten.

 

2.4. Toiletten

(1)  Die Toiletten dienen ausschließlich der bestimmungsgemäßen Benutzung. Ein darüberhinausgehender Aufenthalt, insbesondere das Zusammenstehen oder Verweilen in Gruppen, ist nicht gestattet. In den Toiletten dürfen sich grundsätzlich nicht mehr als zwei Schüler gleichzeitig aufhalten.


2.5  Nutzung digitaler Endgeräte

(1)  Auf dem Schulgelände gilt ein generelles Handyverbot und Smart-Watch-Verbot. Dies gilt auch für andere portable Multimediageräte.

(2)  Während des gesamten Schultages sind diese Geräte ausgeschaltet im Schulranzen aufzubewahren. Mit Betreten des Schulgeländes ist das Handy / Smart-Watch auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen. Nach Unterrichtsende darf außerhalb des Schulgeländes das Handy und die Smart-Watch wieder genutzt werden.

(3)  Für Lernzwecke kann die Lehrkraft die zeitweilige Benutzung der Handys gestatten.

(4)  Das Fotografieren, Aufnehmen und Filmen von Schülern durch Schüler ist untersagt. Schwerwiegende Verstöße können eine polizeiliche Anzeige nach sich ziehen.

(5)  Bei Missbrauch und/oder Zuwiderhandeln erfolgt die Abgabe des digitalen Geräts im Sekretariat bis Unterrichtsende. Ab dem zweiten Verstoß muss dieses bis zum Unterrichtsende (während der Öffnungszeiten des Sekretariats) durch die Eltern abgeholt werden. Ab dem dritten Verstoß verbleibt das Handy/ die Smartwatch in der Schule und kann am darauffolgenden Tag von den Eltern im Sekretariat abgeholt werden. Ab dem vierten Verstoß werden Ordnungsmaßnahmen wirksam.


2.6  Kleiderordnung

(1)     Das Tragen von Kleidung, Schuhen und Schmuck sowie jeglicher Gegenstände – auch Aufkleber-, welche den Verdacht auf extremistisches Gedankengut oder Diskriminierung anderer Menschen zum Ausdruck bringen, ist verboten. Ebenso nicht zulässig sind Symbole und Schriften menschenverachtender Sondergemeinschaften sowie jegliche die Würde des Menschen verachtenden Darstellungen.*Der Schulleitung obliegt die Hoheit tagesaktuell zu entscheiden, welche Marken oder Symbole links- oder rechtsextremes Gedankengut wiederspiegeln.

(2)     Alle Lehrenden und Lernenden kommen in einer dem Schulbetrieb angemessener Kleidung in die Schule. Provokante Aufdrucke sind nicht erlaubt.

(3)     Die Kleidung muss der Schule und dem Wetter angepasst sein.

(4)     Bauchfreie, trägerlose Oberteile oder zu tiefe Ausschnitte sind nicht erlaubt. Die Kleidung muss mindestens bis zur Mitte des Oberschenkels reichen.

(5)     Hosen sind so zu tragen, dass Unterwäsche und der Gesäßbereich nicht sichtbar sind. Diese Regel gilt für alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen.

(6)     Mützen und ähnliche Kopfbedeckungen sind im Schulgebäude abzunehmen.

(7)     Wer sich nicht an die Kleiderordnung hält, erhält für den Unterrichtstag ein Sporttrikot der Schule.

(8)     Der Sportunterricht darf nur mit Sportschuhen erfolgen die hellen Sohlen haben.


2.7  Sicherheit und Jugendschutz

(1)     Das gegenseitige Androhen und Ausführen von körperlicher oder seelischer Gewalt ist verboten.

(2)     Rauchen sowie nikotinhaltige Erzeugnisse sind verboten. Darunter zählen auch 
(nikotinfreie) E-Zigaretten. Der Besitz von Zigaretten und Vapes ist nicht erlaubt.

(3)     Es gilt ein striktes Alkohol- und Drogenverbot. Auch das Vortäuschen des Besitzes von illegalen Substanzen gilt als Verstoß.

(4)     Der Besitz und Konsum von Energie-Drinks ist ebenfalls nicht gestattet.

(5)     Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände ist verboten. Ebenfalls ist das Mitführen von Eddingstiften, Feuerzeugen, Spraydosen (Deo, Desinfektion), Glasflaschen und Pyrotechnik untersagt.

(6)     Verfassungsfeindliche Symbole und Formulierungen auf Kleidung, Unterlagen oder Schuleigentum sind verboten und anzeigepflichtig.

* Consdaple, Opór, Mob Action, Label 23, True Rebel, Zona Antifascista, Thor Steinar, ACAB

ANTIFA-Botschaften,Gewaltverherrlichende Symbole (geballte Faust etc.),Hakenkreuz (auch durchgestrichen),FCK NZS,Reichsfahnen ,Runen ,SS


2.8  Sonstiges

(1)     Das Kauen von Kaugummi ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

(2)     Das Mitbringen von käuflich erworbenen Einwegbechern sowie der Verzehr der darin befindlichen Getränke ist untersagt.

(3)     Die Wasserspender dürfen nur mit dafür zugelassenen Flaschen (breiter Flaschenhals mit mind. 4 cm Durchmesser) genutzt werden.

(4)     Jacken werden zu Beginn des Schultages und nach den Hofpausen im Spind verstaut

(5)     Das Benutzen von Fahrrädern und E-Scooter ist auf dem Schulgelände untersagt. 
Die Fahrzeuge werden ab dem Eingangstor zum Abstellplatz geschoben.

(6)     Wertgegenstände und Fahrräder sind nicht versichert.

(7)     Fundsachen sind im Sekretariat und abzugeben bzw. abzuholen.

(8)     Der Schulleiter bzw. seine Vertretung übt das Hausrecht aus.

(9)     Mopeds dürfen nur mit Parkerlaubnis auf dem Parkplatz der Schule parken.

(10) Aus Gründen der Verletzungsprävention und zur Gewährleistung einer sicheren und uneingeschränkten Teilnahme am Unterricht sind die Fingernägel kurz und so gestaltet zu halten, dass weder eine Verletzungsgefahr für die eigene Person oder andere besteht noch die ordnungsgemäße Mitarbeit, insbesondere im Sport- und TC- und WTH-Unterricht, beeinträchtigt wird.


3.     Unterricht

Ein geordneter und störungsfreier Unterricht ist die Grundlage für erfolgreiches Lernen. Pünktlichkeit, vollständige Materialien und eine aktive Teilnahme tragen zu einer positiven Lernatmosphäre bei und werden in jeder Stunde gefordert.


3.1  Grundlagen

(1)     Mit dem Vorklingeln halten wir uns im Klassenraum auf und bereiten uns auf den Unterricht vor. Dazu zählt das Auspacken der Arbeitsmittel (siehe 3.4).

(2)     Störungen im Unterricht sind zu vermeiden.

(3)     Hausaufgaben und Arbeitsaufträge sind gewissenhaft und vollständig zu erledigen.


3.2  Räumlichkeiten

(1)     Die Unterrichtsräume sind in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.

(2)     In Fachräumen müssen die geltenden Fachraumordnungen eingehalten werden.

(3)     Der Ordnungsdienst kehrt den Raum und reinigt die Tafel.


3.3  Stundenbeginn

(1)     Das Fehlen einer Lehrkraft ist spätestens 5 min nach Unterrichtsbeginn durch den Klassensprecher bzw. seiner Stellvertretung im Sekretariat anzuzeigen.

(2)     Mit dem Stundenklingeln ist jeder Schüler unterrichtsbereit.

(3)     Bei Zuspätkommen wird sittlich an der Tür geklopft und gewartet, bis die Lehrkraft die Tür öffnet.


3.4  Arbeitsmittel

(1)     Arbeitsmittel, insbesondere schuleigene Leihexemplare, sind pfleglich zu behandeln. Wird ein Leihexemplar zerstört, werden die Kosten für Neubeschaffung in Rechnung gestellt.

Die Schulbücher und Arbeitshefte sind sofort mit Schutzumschlägen zu versehen.

(2)     Zu den notwendigen Arbeitsmitteln zählen

· ein vorgetragenes Hausaufgabenheft

· Hefter mit ausreichend Papier

· Bücher und ggf. Arbeitshefte

· für den Sportunterricht: sauberes Sportzeug

Die Teilnahme am Sportunterricht ist ausschließlich in geeigneter Sportkleidung und mit geeigneten, sauberen Sportschuhen möglich. Straßenkleidung, insbesondere Jeans, Pullover, Jacken oder andere im regulären Unterricht getragene Kleidung, ist im Sportunterricht nicht zulässig. Die erforderliche Sportkleidung und das geeignete Schuhwerk sind zu jedem Sportunterricht mitzubringen.

(3)     Als Schreibgerät für Mitschriften, Leistungskontrollen, Klassenarbeiten und Hausaufgaben ist ausschließlich der Füllfederhalter oder ein Tintenpen zu nutzen.


4.     Konsequenzen

Ein respektvolles und geregeltes Miteinander ist die Grundlage für ein erfolgreiches Schulleben. Verstöße gegen die Hausordnung werden konsequent geahndet, um den Schulalltag für alle fair und angenehm zu gestalten.


4.1  Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

(1)     Verstöße gegen die Hausordnung ziehen Erziehungsmaßnahmen nach sich.
Das könnte exemplarisch sein:

· Wegnahme des störenden Gegenstandes durch Lehrkraft oder Schulleitung

· Zusatzarbeiten und Wiedergutmachungen

· Fachlehrertadel

· Ausschluss aus dem Unterricht

· Versetzung in anderen Unterricht oder häusliche Lernzeit (siehe 4.2)

(2)     Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung werden Ordnungsmaßnahmen nach §39 SächsSchulG durchgesetzt.


4.2  Häusliche Lernzeit

(1)     Wird jemand in häusliche Lernzeit geschickt, verlässt er die Schule und das schulnahe Gelände für diesen Tag und begibt sich auf direkten Weg nach Hause. 
Dies geschieht auch ohne Abholung der Eltern.

(2)     Die Schulleitung entscheidet, ob ein Schüler bzw. eine Schülerin in häusliche Lernzeit geschickt wird.


4.3  Sonstiges

(1)     Für das Öffnen der Spinde durch technisches Personal wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

(2)     Bei dem Verlust des Schülerausweises wird lt. Verwaltungskostensetzung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

(3)     Verbotene und sichergestellte Gegenstände können von der Schulleitung einbehalten und soweit eine Rückgabe nicht vorgesehen oder nicht möglich ist, sachgerecht und unter Beachtung der geltenden Vorschriften entsorgt werden.


4.4  Schutz unserer Hausordnung

Wer innerhalb des Schulgebäudes und des schulnahen Geländes eine Situation wahrnimmt, in der gegen unsere Hausordnung verstoßen wird (z.B. der Konsum von Drogen), hat sich unverzüglich aus der betreffenden Situation zu entfernen. Ein bewusstes Verbleiben in einer erkennbaren Regelverstoß-Situation, ein Hinzutreten oder die Fortsetzung des Aufenthalts trotz wahrnehmbarer Hinweise auf einen solchen Verstoß stellt selbst einen Verstoß gegen die Hausordnung dar und kann Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach sich ziehen.

Die bloße Behauptung, nicht am eigentlichen Regelverstoß beteiligt gewesen zu sein, lässt einen eigenen Verstoß gegen die Hausordnung unberührt, sofern der Schüler trotz erkennbarer Situation entgegen den vorstehenden Regelungen am Ort des Geschehens verbleibt.


4.5 Hausrecht

(1)  Bei Verstößen gegen die Hausordnung ergreift die Schule entsprechende Maßnahmen.

(2)  Das uneingeschränkte Hausrecht üben die Mitglieder der Erweiterten Schulleitung aus.

(3)  Die Schulleitung kann kurzfristige Abweichungen veranlassen, bekannt geben und der Schulkonferenz vorschlagen.

(4)  Vorübergehende Ausnahmeregelungen können in Kraft treten und enden, sobald das

außergewöhnliche Ereignis abgeschlossen ist. Sonderregelungen erlauben,

Maßnahmen zu ergreifen, die von der Hausordnung abweichen. Diese Ausnahmen sind von der Schulleitung zu genehmigen.


Drese-Mews, Schulleitung



Schulkonferenz Beschluss vom: 06.10.2026

  • Unsere Schule ist ein Ort, an dem Lernen Spaß macht, Gemeinschaft gelebt wird und Zukunftschancen geschaffen werden. Gemeinsam gestalten wir eine erfolgreiche Schulzeit!

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